Zumindest für die Dauer der Schiffsreise.
Bist Du Dir da sicher? Wenn man bei einem der bekannten Anbieter für solche Kombireisen bucht, hat man doch vermutlich kein Direkt-Inkasso von Aida und wahrscheinlich damit auch keine Buchungsnummer von Aida. Kann mir nicht vorstellen, dass es dann mit dem BGH (und den Seemeilen) klappt.