Es gibt Bundesländer, in denen eine Schulbefreiung unmittelbar vor und nach den Ferien per Landesschulordnung ausgeschlossen sind. Da kann die Schulleitung auch nichts mehr machen. Von daher: Fragen kostet nichts, aber bei einer Ablehnung dann auch bitte keinen „Aufstand“ machen. Das hat nichts mit „Lust und Laune“ zu tun...
Bitte um Erfahrungen - Schulkinder früher beurlauben für Reise
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Tobi u.Kathi -
4. Juli 2020 um 18:20 -
Geschlossen
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Ich habe unsere Kinder IMMER vom Unterricht befreit bekommen, falls es nötig war. Rechtzeitig bei der Schulleitung einen Antrag stellen. Der muss aber vernünftig begründet werden. Unsere Anträge wurden wirklich immer schriftlich genehmigt. Und diese schriftliche Genehmigung habe ich einfach zu den Reiseunterlagen getan und mitgenommen. Allerdings habe ich die nie gebraucht. Im September 2018 hatten wir anlässlich unserer Silberhochzeit eine Kreuzfahrt mit der Luna gemacht. Unseren Nachwuchs wollten wir mitnehmen. Anfang 2017 habe ich beim Schulleiter angefragt und auch den Grund angegeben. Einen Tag später bekam ich die schriftliche Genehmigung mit dem Zusatz, dass er es eine tolle Idee findet und uns eine wunderschöne Reise wünscht.
Einfach freundlich anfragen, bevor ihr die Reise bucht. Ich habe immer folgenden Satz unter den Antrag geschrieben: "Selbstverständlich wird der versäumte Unterrichtsstoff eigenständig nachgeholt."
Wir kommen übrigens aus Niedersachsen. Ich denke aber, dass es eher an der jeweiligen Schulleitung liegt. Der Schulleiter vom Gymnasium unserer Tochter ist da sehr entspannt. Vielleicht weil er selber gerne reist?
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Wir haben unsere Kinder auf dem Gymnasium zweimal vom Unterricht befreit , einmal zwei Tage vor Weihnachten ( Sachsen hat immer so bescheuerte Weihnachtsferien , fast nie zwei Wochen . Sondern meist vom 23.12. bis 2. oder 3. Januar ) Mein Mann feiert Ende Dezember Geburtstag und als es ein runder war , haben wir eine Kreuzfahrt gebucht , die in den anderen Bundesländern genau in die Ferien passte , nur bei uns nicht . Am Gymnasium war klar geregelt , bei überwiegend guten Leistungen der Schüler und wenig fehltagen durch Krankheit , darf bis zu drei Tagen der klassenlehrer entscheiden und ab drei Tage musste schriftlich beim Rektor beantragt werden . Für unsere beiden Kreuzfahrten war das kein Problem . Weiterhin hab ich sie einmal montags krank gemeldet , wir sind im Februar nach der karibikkreuzfahrt Montag morgens um 5 Uhr gelandet , es wäre also kein Problem gewesen , etwas verspätet noch zu erscheinen . Wir sind beide auch zur Arbeit gegangen . Hab sie dann telefonisch krankgemeldet . War aber ehrlich , hab gesagt sie fühlen sich nicht wohl nach dem langen Flug . Auch da war Verständnis da . Also ich würde jederzeit mit dem Lehrer oder Rektor sprechen und mit offenen Karten spielen . Und in der Grundschule ticken die Uhren sowieso nochmal anders . Da haben wir es aber nie gebraucht . Sind auch nicht hausieren gegangen mit der Freistellung . Aber aus Gesprächen haben wir oft gehört , das fast jeder davon mal Gebrauch gemacht hat . Und in 12 Schuljahren zweimal darum zu bitten , macht mir kein schlechtes Gewissen .
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Zumindest fürs Ländle fasst dieser Bericht des Südkuriers recht gut die im Süden geltenden Regeln aber auch die jeweiligen Argumente zusammen:
https://www.suedkurier.de/region/bodense…410936,10042858, 02/2019, aktualisiert 03/2019
Da Bildung Ländersache ist, lohnt ein Blick in die landesspezifischen Erlasse. Meines Erachtens geht der Süden eher strikt vor.
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Unsere Kinder sind Schüler einer Dänischen schule gewesen und dort wurden Schulbefreiungen entspannt gesehen. Grade in der Grundschulzeit haben wir unsere Kinder öfter Mal aus der Schule genommen. Wir könnten das ganz offen mit den Lehrern kommunizieren. Der Leistungsstand des Schülers spielte da überhaupt keine Rolle.
Wir haben unsere Kinder häufig einfach mal so aus der Schule genommen und uns einfach ein schönen Tag im Freizeitpark gemacht oder im Zoo. Spaß miteinander und Ausnahmen waren für uns in der Erziehung der Kinder wichtig. Irgendwie muss in der Schulzeit Raum für Spontanität bleiben oder eben grade da.
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Unsere Kinder sind Schüler einer Dänischen schule gewesen und dort wurden Schulbefreiungen entspannt gesehen. Grade in der Grundschulzeit haben wir unsere Kinder öfter Mal aus der Schule genommen. Wir könnten das ganz offen mit den Lehrern kommunizieren. Der Leistungsstand des Schülers spielte da überhaupt keine Rolle.
Wir haben unsere Kinder häufig einfach mal so aus der Schule genommen und uns einfach ein schönen Tag im Freizeitpark gemacht oder im Zoo. Spaß miteinander und Ausnahmen waren für uns in der Erziehung der Kinder wichtig. Irgendwie muss in der Schulzeit Raum für Spontanität bleiben oder eben grade da.
Das hätte mir früher auch mal gepasst, insbesondere, wenn Klassenarbeiten anstanden.
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Es gibt Bundesländer, in denen eine Schulbefreiung unmittelbar vor und nach den Ferien per Landesschulordnung ausgeschlossen sind. Da kann die Schulleitung auch nichts mehr machen. Von daher: Fragen kostet nichts, aber bei einer Ablehnung dann auch bitte keinen „Aufstand“ machen. Das hat nichts mit „Lust und Laune“ zu tun...
So oder so ähnlich, stand das in Berlin auch in der entsprechenden Verordnung. Es hat trotzdem immer geklappt, in den seltenen Fällen, wo dies nicht anders machbar war.
Es kommt halt auf die Begründung an.
Meine Tochter wusste, das dies , Ausnahmen waren, die nicht selbstverständlich sind.
Sie hat trotzdem ein Top Abi hingelegt und gelernt, das eine nette Frage, manchmal hilft
.
mfG Healer
mfG Healer
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Erfahrungsgemäß wird ja auch in den letzten Tagen vor den Sommerferien nichts Neues mehr durchgenommen und es werden auch keine Klassenarbeiten geschrieben.
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- Offizieller Beitrag
Ich möchte doch sehr darum bitten, nur durch Erfahrungsberichte oder per Hilfestellung zur o.g. Frage zu antworten.
Die Threadstarter nun über Sinn oder Unsinn der Aktion zu belehren ist wenig hilfreich und zielführend.
Wir möchten doch nicht wieder User verschrecken weil einige meinen, Diese nach einer erstgemeinten Frage nun belehren zu müssen.
Ich bitte da um euer Verständnis.
Gruß Detlef
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Es gibt Regeln und daran sollte man sich halten, ob es einem passt oder nicht. Wenn sich jeder das Recht rausnimmt, dann unterrichten die Lehrer jeweils 2 Tage vor und nach den Ferien nur noch halbe Klassen.
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- Offizieller Beitrag
Das war aber doch nicht die Frage.
Warum kann man nicht einfach eine Frage beantworten oder, wenn man das nicht kann oder möchte, die Frage ignorieren.
Ich verstehe einfach nicht warum man den Mitmenschen immer wieder von außen vorschreiben muss, wie sie sich zu verhalten haben.
Darum hat doch hier niemand gebeten.
Also bitte zurück zur Frage.
Danke
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Meist steht so was auch auf der Homepage der Schule. Und zumindest bei uns gibt es da auch gleich das Formular zum beantragen.
Was ich aber aus Erfahrung sagen kann ist, dass weder in der Grundschule noch im Gymnasium (Bayern) bei unserem Sohn und allen anderen Kindern Befreiungen wegen Urlaub gegeben hat. Außer ein Flug o.ä. wurde verschoben und du konntest dies anhand von Buchungsunterlagen beweisen.
Anders für auswärtige Sportveranstaltung/ Trainingslager (Manschaftsport) mit länger Anfahrt oder runde Geburtstage der auswärtigen Großeltern da waren wenn keine Prüfungen anstanden Befreiungen von 1-2 Tagen möglich.
Wir haben am Flughafen schon mal eine Kontrolle mitbekommen (unserer war noch im Kiga) und da war ein Kind dabei ohne Schulbefreiung 5 Tage vor Ferienbeginn und dies musste da bleiben! Es waren die Großeltern die eigentlich ihren Enkel mitnehmen wollten (Eltern waren mit vor Ort und mussten ihr Kind wieder mit nehmen!).
Deswegen schau wirklich mal auf die Seite der Schule ggf. findest du da ja tatsächlich die gesuchte Info verbindlicher als du sie hier je bekommen wirst
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Ich wollte so eine Diskussion diebein bisschen am Thema vorbeigeht jetzt eigentlich nicht auslösen..Danke für die Erfahrungberichte.Und ja es müssen Grenzen gesetzt werden.Deshalb bin ich auch nicht sauer wenn sie uns ein klares Nein mitteilen.Ich dachte vielleicht jetzt in der Coroma Zeit aufgrund abgesagte Reisen hat man vielleicht etwas mehr Glück.
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Wir lassen es auf uns zu kommen.Erstmal ist die Einschulung
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Zumindest fürs Ländle fasst dieser Bericht des Südkuriers recht gut die im Süden geltenden Regeln aber auch die jeweiligen Argumente zusammen:
https://www.suedkurier.de/region/bodense…410936,10042858, 02/2019, aktualisiert 03/2019
Da Bildung Ländersache ist, lohnt ein Blick in die landesspezifischen Erlasse. Meines Erachtens geht der Süden eher strikt vor.
Ja, ich stimme Dir zu, wie gesagt, in geht da sehr wenig bis nix.
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in den Medien konnte man schon öfter lesen, dass in Bayern auf dem Flughafen Kempten vor den Pfingstferien Kontrollen gemacht wurden.
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Hallo,
wir mussten vor Jahren, als unsere Tochter in der 3. Grundschulklasse war, einen Antrag auf ein vorzeitiges Gehen am letzten Schultag stellen, weil man uns den Flug von Spätnachmittags auf Mittags vorverlegt hatte. An diesem letzten Schultag vor den Pfingstferien gab es einen Gottesdienst und das Klassenzimmer wurde aufgeräumt. Wir konnten die Flugänderung belegen und mussten 14 Tage bangen, ob uns der Schuldirektor dies genehmigt. Wir bekamen dann die Genehmigung mit der Auflage, dass dies einmalig wäre und wir in Zukunft nicht mehr einen Flug am letzten Schultag buchen sollten. Wir konnten unsere Tochter dann am letzten Schultag in der großen Pause in der Schule abholen und sind direkt zum Flughafen gefahren.
Wir haben es zum Glück nicht weit zum Flughafen Stuttgart und mussten unsere Tochter in der ganzen Schulzeit nicht mehr befreien lassen. Aber für uns war es eine Lehre, wegen 2 Stunden, in Zukunft vielleicht nicht mehr ganz so ehrlich zu sein.
Angela
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in den Medien konnte man schon öfter lesen, dass in Bayern auf dem Flughafen Kempten vor den Pfingstferien Kontrollen gemacht wurden.
Welchen Flughafen meinst du? Memmingen vielleicht? Ich bin aus Augsburg und wüsste wohl wenn es dort einen gäbe
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wir sind letztes Jahr am 04.10. von München mit unserem Sohn in den Urlaub geflogen und bei der Passkontrolle gleich nach der Schulbefreiung gefragt worden. Auf unserem Hinweis, dass in Brandenburg bereits Schulferien sind, wurde das erstmal überprüft. In wird sich das alles scheinbar etwas genauer angeschaut.
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Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Brandenburg entscheidet über einen Freistellungsantrag bis zu 3 Tagen der Klassenlehrer bzw. Tutor. Erst ab 4 Tagen die Schulleitung. Problematisch ist eine Freistellung in der Abiturklasse. Ansonsten weniger.
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