Es gab mal ein Gerichtsurteil, wo jemand ohne Rückfrage von einer Balkonkabine auf eine Suite upgegraded wurde. Das war ein Reisemangel, der eine Reisepreisminderung von 10% rechtfertigte.
Ja, aber die Suite hatte einen Mangel, siehe Urteilsbegründung:
"Die Klägerin sollte eigentlich eine Kabine mit eigenem Balkon erhalten. Sie erhielt stattdessen eine deutlich größere Kabine, die aber nur ein auch für andere Reisende zugängliches Sonnendeck beinhaltete."