Genau das haben wir auch gemacht , allerdings bei sommerlichem schmuddelwetter
Stornierung/Umbuchung von VOR Corona gebuchten Reisen aufgrund der neuen Bedingungen und Leistungsänderungen
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Hätte AIDA ein neues kleines Schiff vor Jahren bauen lassen, wäre das kein Thema. Nur leider haben sie auf neue große Schiffe gesetzt, so dass manche Routen mit neueren Schiffen nicht gefahren werden können. Sehr schade, jetzt ist es zu spät.
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Weil es gerade so schön passt.
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Das liest sich doch gut 👌🏻
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Könnt ihr das träumen von besseren Zeiten vielleicht woanders machen? Dankööö
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Das liest sich doch gut 👌🏻
Ja, sehr gut. Und zwar von höchster Instanz
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Das Schreiben nehme ich doch direkt mal mit zum Anwalt.
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Falls sich jemand darauf berufen will:
der relevante Passus steht nach der Neufassung des BGB nicht mehr unter §651a sondern jetzt unter §651f / §651g.
LG, Bini
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Das liest sich doch gut 👌🏻
Nicht unbedingt...
Die Umstände für die Änderungen waren weder AIDA noch uns bei Buchung bekannt.
Außerdem: Was ist der Gesamtcharakter einer Kreuzfahrt? Die Häfen will man ja alle wie geplant anlaufen. Von Bord kommt man auch runter, allerdings nur gegen Obolus. (25,-€/Person)
Entertainment wird auch in anderer Form angeboten. Bars sind auch offen, nur nicht am Tresen und in Gruppen. Buffet gibt es nicht, ist aber kein großer Mangel.
Ist alles nicht so einfach...
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(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
Und hier mal noch bisschen Lesestoff;)
https://www.passagierrechte.org/Coronavirus_Re…_Pauschalreisen
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Außerdem: Was ist der Gesamtcharakter einer Kreuzfahrt? Die Häfen will man ja alle wie geplant anlaufen. Von Bord kommt man auch runter, allerdings nur gegen Obolus. (25,-€/Person)
Entertainment wird auch in anderer Form angeboten. Bars sind auch offen, nur nicht am Tresen und in Gruppen. Buffet gibt es nicht, ist aber kein großer Mangel.
Ist alles nicht so einfach...
Nee, wirklich nicht einfach
https://www.cruisetricks.de/kreuzfahrt-rec…uecktritt-sind/
Wenn also bei einer Kreuzfahrt prägende Reiseleistungen wegen der Pandemie wegfallen wie wichtige Häfen, Mängel sich ankündigen wie geschlossene Freizeiteinrichtungen wie Pools, Wellness, Saunas, Fitness, Bars und Diskotheken, kann die Kreuzfahrt insgesamt erheblich beeinträchtigt sein. Soweit sich diese kleineren Mängel häufen, können sie in ihrer Gesamtheit auf zu einer Beeinträchtigung der Kreuzfahrt führen.“
Unerhebliche Vertragsänderungen wie Änderungen beim Buffet muss der Kunde dann akzeptieren (§ 651f BGB). Soweit erhebliche Leistungsänderungen anstehen, wie Wegfall von Häfen oder geschlossene Schiffseinrichtungen, kann der Reisende innerhalb einer Frist vom Vertrag zurücktreten, die der Veranstalter dafür gewähren muss.
Für Reisende in diesem Zusammenhang wichtig: „Schweigt der Reisende, gilt die Leistungsänderung aber als angenommen und der Reisende hat insoweit keine Rechte mehr (§ 651g BGB).“
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🤷🏻♂️ ach ich weiß es doch auch nicht.
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Von Bord kommt man auch runter, allerdings nur gegen Obolus. (25,-€/Person)
Äh hab ich was nicht gelesen? Wie man kommt vom Schiff runter gegen 25 Euro? Alleine? Wo steht dazu was geschrieben?
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Vermutlich meint Fichtenmoped die sog. "Komm an Land"-Ausflüge für ca. 20 - 25 EUR. Entweder wird man mit dem Bus zu einem Ort gebracht, wo man in der Gruppe mit Reiseleiter ein Stück geht, oder läuft direkt zu Fuß in die Stadt. Quasi wie auf eigene Faust, aber in der gebuchten Gruppe. Dauer ca. 2,5 Std. Quelle: Jemand hat beim Gesichtsbuch ein PDF der Aida Ausflüge für die Bella Italia Reisen eingestellt.
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Der von unserer Rechtsschutzversicherung sagt auch ja aber es gäbe da keine Präzedenzfälle dazu. Und dann sagte er noch wörtlich und passend „auf offener See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.
Genau das habe ich befürchtet...
1. Eine Reisewarnung war bisher ein starkes Indiz im Sinne 651h. AIDA hat schon durchklingen lassen, dass sie durch die Aussage der Bundesregierung (Jens Spahn: eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot) und ihr umfassendes Hygienekonzept (einschließlich Corona Test auf dem Schiff gegen Quarantäne zu Hause) dies nicht so sieht. => Rechtsstreit
2. Wann eine Reise erheblich beeinträchtigt ist und wer letztlich dafür verantwortlich ist, ist sowieso strittig, erst recht bei einer Pandemie. => Rechtsstreit
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Das die Leute verärgert sind die vor corona gebucht haben und klagen kann ich verstehen und finde das auch voll okay. Das Verhalten von aida finde ich freundlich formuliert „sehr grenzwertig“.
Wir haben umgebucht und ich finde dass ich da auch ein gewisses Risiko trage denn ich kenne ja nun die corona Situation (haben aber unsere Rücktritt Versicherung erweitert). Ich finde wer jetzt bucht oder umbucht sollte schon wissen dass es zu Änderungen kommen kann.
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(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.Quelle:https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651h.html
Und hier mal noch bisschen Lesestoff;)
https://www.passagierrechte.org/Coronavirus_Re…_Pauschalreisen
Leider liest sich das besser als es wirklich ist. Es geht um die Sache, also Transport, Unterbringung und Verpflegung. Ein erhöhtes Ansteckungs-/Gesundheitsrisiko, geänderte Abläufe wie z.B. Zugangsbeschränkungen, Maske tragen, Abstand halten zählen nicht dazu. Gelten doch zu Hause und am Urlaubsort die gleichen Einschränkungen.
Wir bleiben auf unseren Stornokosten für Malle Mitte Mai sitzen. Reisewarnung galt zum damaligen Zeitpunkt nur bis zum 30.04. wurde 2 Tage nach Storno bis zum 15.05. verlängert. Wir wären am 18.05. geflogen.
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Patagonia hmm ich hab jetzt unsere Reise nochmal durchgesehen, da gibt es die Ausflüge nicht. Aber das heißt ja trotzdem - ich muss dorthin wo der Reiseleiter hinläuft. Geht der von a nach b zu d und h und lässt c, e und f aus - dann kann ich c, e und f trotzdem nicht angucken. Hab ich so richtig verstanden?
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ja, so werden die Ausflüge angeboten, ich stell als Beispiel mal den Ausflug für Neapel ein:
Die Stationen Ihres Ausflugs:
- ca. 2 h 30 geführter Rundgang durch das Zentrum des quirligen Neapels
- entlang der eleganten Galerie Umberto, der Piazza Plebiscito vor dem Königspalast sowie dem größten Opernhaus der Stadt - Teatro San Carlo, durch verwinkelte Gassen und typisch italienischen Ladenlokalen und Cafés
- zu Fuß zurück zum Schiff
LG
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