Verstehe ich nicht. War das als Antwort auf meine Frage?
AIDAperla: Kanarische Inseln ab Gran Canaria | 7 Nächte | 24.04.2021 bis 01.05.2021 (Samstag, 24. April 2021, 00:00 - Samstag, 1. Mai 2021, 00:00)
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Termin
AIDAperla: Kanarische Inseln ab Gran Canaria | 7 Nächte | 24.04.2021 bis 01.05.2021
Samstag, 24. April 2021, 00:00 – Samstag, 1. Mai 2021, 00:00
Teilnehmer
1 Teilnehmer, 0 Unentschlossen und 0 Absagen
Anmeldeschluss: 1. Mai 2021 um 00:00-
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gehe ich mal von aus, wenn Du nach 5 Uhr abreist und vor 22 Uhr wieder zu Hause bist, dann gibt es kein Problem
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Testergebnis ist da: negativ.
Sitzplätze sind reserviert, online eingecheckt, Bordkarte auf dem Handy.
SpTH-Code ist auf dem Handy.
Was habe ich vergessen?
Kofferpacken?
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Kofferpacken?
oh sch... - hätte ich doch glatt vergessen
Spaß beiseite, diese Aktion läuft seit geraumer Zeit. Meine Frau kämpft mit den 20 kg: was kann ich zu Hause lassen?
Bin mal gespannt, was ich noch übernehmen muss, wenn meiner gepackt ist.
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oh sch... - hätte ich doch glatt vergessen
Spaß beiseite, diese Aktion läuft seit geraumer Zeit. Meine Frau kämpft mit den 20 kg: was kann ich zu Hause lassen?
Bin mal gespannt, was ich noch übernehmen muss, wenn meiner gepackt ist.
Meine Frau kämpft auch mit ihren kg.
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oh sch... - hätte ich doch glatt vergessen
Spaß beiseite, diese Aktion läuft seit geraumer Zeit. Meine Frau kämpft mit den 20 kg: was kann ich zu Hause lassen?
Deine Frau ..........
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Dass heute ab 24.00 Uhr Ausgangssperre bis 5.00Uhr ist und offensichtlich außer Dienstreisen keine privaten Reisen erlaubt sind.
Quelle: Online-Bild
Mit Verlaub: Die super seriöse Bild-Quelle zitieren und dann in 2 Aussagen prompt 2 Fehler machen.
1. Ausgangsbeschränkungen gelten - bei einer Inzidenz oberhalb der 100 - zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. Zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr gibt es nur die Erleichterung, dass man sich allein im Freien bewegen darf zwecks körperlicher Bewegung.
2. Die Ausgangsbeschränkung gilt wegen der Inzidenzabhängigkeit gerade nicht automatisch bundesweit flächendeckend.
3. Ob die Ausgangsbeschränkungen tatsächlich schon ab Samstag gelten, wie viele Medien berichten, bin ich mir gar nicht so sicher. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten und enthält keine rückwirkende Klausel. Die Inzidenz muss an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, dann gilt die Ausgangsbeschränkung ab dem übernächsten Tag - was eigentlich Dienstag sein müsste. Selbst bei einer rückwirkenden Inzidenzbetrachtung wäre der übernächste Tag gerechnet ab Inkrafttreten des Gesetzes der Sonntag. Wie das im Falle eines Falles jedoch das jeweils zuständige Gericht sieht, kann ich nicht sagen.
4. Private Reisen sind nicht verboten. Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht - auch hier inzidenzabhängig - nur ein Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken vor. Selber darf man grundsätzlich rumreisen, wie man möchte. Allerdings gibt es in einzelnen Bundesländern hierzu abweichende Regelungen.
Quelle zu allem: Gesetzestext, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 22.04.2021 (http://www.bgbl.de)
Alle Reisenden hier: Ich drücke Euch die Daumen, dass alles klappt und habt eine schöne und vor allem erholsame Zeit!
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Alle Reisenden hier: Ich drücke Euch die Daumen, dass alles klappt und habt eine schöne und vor allem erholsame Zeit!
Herzlichen Dank lk2000 !
Wir sind so froh, dass wir einen Tapetenwechsel bekommen, selbst wenn es eine Kreuzfahrt der etwas "anderen Art" wird. Schon der Vorlauf ist völlig neuartig.
Ich bin sicher, dass wir uns gut erholen werden.
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Mit Verlaub: Die super seriöse Bild-Quelle zitieren und dann in 2 Aussagen prompt 2 Fehler machen.
1. Ausgangsbeschränkungen gelten - bei einer Inzidenz oberhalb der 100 - zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr. Zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr gibt es nur die Erleichterung, dass man sich allein im Freien bewegen darf zwecks körperlicher Bewegung.
2. Die Ausgangsbeschränkung gilt wegen der Inzidenzabhängigkeit gerade nicht automatisch bundesweit flächendeckend.
3. Ob die Ausgangsbeschränkungen tatsächlich schon ab Samstag gelten, wie viele Medien berichten, bin ich mir gar nicht so sicher. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten und enthält keine rückwirkende Klausel. Die Inzidenz muss an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, dann gilt die Ausgangsbeschränkung ab dem übernächsten Tag - was eigentlich Dienstag sein müsste. Selbst bei einer rückwirkenden Inzidenzbetrachtung wäre der übernächste Tag gerechnet ab Inkrafttreten des Gesetzes der Sonntag. Wie das im Falle eines Falles jedoch das jeweils zuständige Gericht sieht, kann ich nicht sagen.
4. Private Reisen sind nicht verboten. Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht - auch hier inzidenzabhängig - nur ein Verbot der Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken vor. Selber darf man grundsätzlich rumreisen, wie man möchte. Allerdings gibt es in einzelnen Bundesländern hierzu abweichende Regelungen.
Quelle zu allem: Gesetzestext, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 22.04.2021 (http://www.bgbl.de)
Alle Reisenden hier: Ich drücke Euch die Daumen, dass alles klappt und habt eine schöne und vor allem erholsame Zeit!
Die Ausgangssperre tritt aber heute um 24 Uhr in Kraft , überall nachzulesen . Vielleicht war das gemeint
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Die Ausgangssperre tritt aber heute um 24 Uhr in Kraft , überall nachzulesen . Vielleicht war das gemeint
Naja, mag sein, dass es überall nachzulesen ist - nur leider nicht im Gesetz. Aber eigentlich ging es mir auch um die Art und Weise der "Beantwortung" einer Frage hier...
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Kein Grund nervös zu sein. Freitag morgen kommt das Ergebnis.
Es kam um 15:40 Uhr. Erst ab dem Moment begann die Vorfreude😏
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Es kam um 15:40 Uhr. Erst ab dem Moment begann die Vorfreude😏
So ging es uns auch. Heute Mittag sind uns Gebirge von den Herzen gefallen. Habt Ihr das Beben nicht bemerkt?
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Oh. Das ist aber wirklich spät dann...
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Testergebnis ist da: negativ.
Sitzplätze sind reserviert, online eingecheckt, Bordkarte auf dem Handy.
SpTH-Code ist auf dem Handy.
Was habe ich vergessen?
Naja, mag sein, dass es überall nachzulesen ist - nur leider nicht im Gesetz. Aber eigentlich ging es mir auch um die Art und Weise der "Beantwortung" einer Frage hier...
An Blu Merlion:
Tut mir leid, wenn " die Art und Weise der Beantwortung einer Frage" nicht deinen Qualitätsansprüchen entspricht. Wenn man allerdings so eine überspitzte Frage stellt, sollte man sich über entsprechende Antworten nicht aufregen.
Fakt ist:
Das Gesetz trat am Freitag um 00.00Uhr in Kraft. An- und Abreisen privater Reisen innerhalb der Ausgangssperre fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen, dafür aber Dienstreisen. Im übrigen bin ich"leider" Jurist, so das du mir nichts neues erzählt hast. Und damit weiter bis zu deiner nächsten Frage.
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- Offizieller Beitrag
An Blu Merlion:
Tut mir leid, wenn " die Art und Weise der Beantwortung einer Frage" nicht deinen Qualitätsansprüchen entspricht. Wenn man allerdings so eine überspitzte Frage stellt, sollte man sich über entsprechende Antworten nicht aufregen.
Fakt ist:
Das Gesetz trat am Freitag um 00.00Uhr in Kraft. An- und Abreisen privater Reisen innerhalb der Ausgangssperre fallen nicht unter die Ausnahmeregelungen, dafür aber Dienstreisen. Im übrigen bin ich"leider" Jurist, so das du mir nichts neues erzählt hast. Und damit weiter bis zu deiner nächsten Frage.
Sorry, aber als Jurist solltest du wissen, dass deine Formulierung im Beitrag 20 fehlerhaft ist.
Zum einen gilt die Ausgangssperre nicht ab 24 Uhr sondern in den meisten Bundesländern ab 22Uhr. In einigen sogar abends früher.
Im Zeitfenster der Ausgangssperre sind Reise nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten aber sehr wohl.
Wenn du dies so sagen wolltest, wäre es schön, dies auch so zu formulieren.
Deine getroffene Aussage aus Beitrag 20 ist ansonsten entweder falsch oder zumindest verwirrend.
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Sorry, aber als Jurist solltest du wissen, dass deine Formulierung im Beitrag 20 fehlerhaft ist.
Zum einen gilt die Ausgangssperre nicht ab 24 Uhr sondern in den meisten Bundesländern ab 22Uhr. In einigen sogar abends früher.
Im Zeitfenster der Ausgangssperre sind Reise nicht erlaubt. Außerhalb dieser Zeiten aber sehr wohl.
Wenn du dies so sagen wolltest, wäre es schön, dies auch so zu formulieren.
Deine getroffene Aussage aus Beitrag 20 ist ansonsten entweder falsch oder zumindest verwirrend.
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Hat schon jemand gehört, wie viele Passagiere dieses Mal an Bord sind?
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Eine genaue Zahl habe ich nicht. Nach verschiedenen Aussagen sind 800 bis 900 Paxe an Bord.
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Kann Jemand auf dem Schiff bestätigen, das es einen positiven COVID-19 Fall gegeben hat und 22 Paxe ausgeschifft wurden?
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Kann Jemand auf dem Schiff bestätigen, das es einen positiven COVID-19 Fall gegeben hat und 22 Paxe ausgeschifft wurden?
Ich habe zufällig mitbekommen, dass jemand in der Kabine getestet wurde. Ich bin in dem Moment an jener Kabine vorbei gekommen, als einer medizinischen Kraft in voller Schutzausrüstung die Tür geöffnet wurde. Dabei fiel das Wort "Test".
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