War hier nicht irgendwo zu lesen, dass der Schiffsarzt auch in Spanien Quarantäne angeordnet hatte (wie auch immer das gehen soll, wenn das in Spanien gar keine Pflicht mehr ist…) und darauf hingewiesen wurde, dass ein Nicht-Antritt der Quarantäne gegen die AGB von AIDA verstoßen würde? Ist ja die Frage, wie das dann hinsichtlich eines Versicherungsfalls aussehen würde, wenn es um die Kreuzfahrtkosten geht.
Wird dringend Zeit, dass AIDA hier die eigenen Maßnahmen anpasst. Im Zweifel freuen sich dann nur noch die Anwälte
Ich glaube kaum das sich eine Quarantäne über AGB anordnen lässt, zumindest an Land. Das ist doch ein erheblicher Freiheitseingriff, da gelten die spanischen Gesetze. Die AIDA Reise wird abgebrochen, mit dem positiven Testergebnis, das geht an die Versicherung. Natürlich hält sich AIDA an sein Reiseversprechen und stellt eine Unterbringung auch in Spanien zur Verfügung, aber ob oder wie lange das zu nutzen ist, steht jedem frei. Streit kann es eventuell über Rückflüge geben.