Was ich da bisher so mitbekommen habe, ist der Zeitraum bis zur Reise dabei nicht sonderlich relevant...
Aber die Reise wurde ja nicht abgesagt, sondern lediglich von einem anderen Schiff übernommen
Was ich da bisher so mitbekommen habe, ist der Zeitraum bis zur Reise dabei nicht sonderlich relevant...
Aber die Reise wurde ja nicht abgesagt, sondern lediglich von einem anderen Schiff übernommen
Aber die Reise wurde ja nicht abgesagt, sondern lediglich von einem anderen Schiff übernommen
Das kann man so sehen, muss man aber nicht. Vor allem das (zumindest bei uns) der Tagespreis jetzt höher ist und Aida auf der Bella mehr für eine balkonkabine als auf der Vita haben möchte. Alles einfach nur unverschämt und desshalb ist eine Entschädigung auch angemessen...
Denke aber, das wir hier jetzt zu doll abdriften und das Thema verlassen...
Also wenn meine Reise im November mit der aura durch ein anderes Schiff ersetzt würde, dann hätte ich keine Lust mehr die Reise zu machen, denn ich hab die Reise ja gerade wegen des Schiffes gebucht. Die Route sollte dabei auch interessant sein, aber ich hätte sie zur Zeit nicht mit einem anderen AIDA Schiff gebucht.
Geht mir mit der Bella Transreise auch so. Jetzt muss ich den riesen Kahn Cosma für diese Tour nehmen. Hat auch mehr Reisetage wie ursprünglich gebucht, kann auch nicht jeder wegen mangelnden Urlaub und die Reise ist auch teurer.
ob ein Schiffswechsel vor Gericht als genauso schwerwiegend eingestuft wird wie eine abgesagte Reise, möchte ich in Zweifel ziehen. Generell werden da auch zahlreiche weitere Kriterien geprüft.
Ansonsten ist es nach einem recht aktuellen BGH-Urteil bei einem Schiffsverkauf unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Absage erfolgt.
Die Häfen der Transsuez Cosma Tour sind auch nicht so interessant, wie die von der Bella.
Wir machen die Tour definitiv nicht mit der Cosma und sind gespannt auf die Antwort aus Rostock .
Grüße
Novesia
ob ein Schiffswechsel vor Gericht als genauso schwerwiegend eingestuft wird wie eine abgesagte Reise, möchte ich in Zweifel ziehen. Generell werden da auch zahlreiche weitere Kriterien geprüft.
Ansonsten ist es nach einem recht aktuellen BGH-Urteil bei einem Schiffsverkauf unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Absage erfolgt.
Na ja, es geht aber halt auch darum, das ei Schiff verkauft worden ist und damit eine komplett andere Schiffsklasse fährt (u.a. Mit viel mehr Balkonkabinen) und der Preis pro Tag höher geworden ist, obwohl die Reise einen Tag kürzer ist ...
es geht nicht vor Gericht. Ein standfester Anwalt, feste Termine für Aida gesetzt, dann zahlt Aida die 50%. Weil es sonst noch viel teurer wird.
Na ja, es geht aber halt auch darum, das ei Schiff verkauft worden ist und damit eine komplett andere Schiffsklasse fährt (u.a. Mit viel mehr Balkonkabinen) und der Preis pro Tag höher geworden ist, obwohl die Reise einen Tag kürzer ist ...
uns hier im Forum sind die krassen Unterschiede klar. Aber ob ein damit eher weniger vertrautet Richter dies auch so sieht? Da habe ich Zweifel.
es geht nicht vor Gericht. Ein standfester Anwalt, feste Termine für Aida gesetzt, dann zahlt Aida die 50%. Weil es sonst noch viel teurer wird.
bisher weigern sich sich bei uns (Absage Mira) und der Fall liegt nun beim AG Rostock.
Wir werden sehen. Unser Anwalt ist auf jeden Fall sehr standfest und wir sind es auch. Wobei es uns gar nicht so ums Geld geht, sondern darum, dass wir uns das arrogante Vorgehen aus Rostock nicht gefallen lassen. Leider geht es nicht ohne die Justiz zu bemühen. Die eigentlich die Kapazitäten für andere Fälle einsetzen sollten.
uns hier im Forum sind die krassen Unterschiede klar. Aber ob ein damit eher weniger vertrautet Richter dies auch so sieht? Da habe ich Zweifel.
Aber nicht verallgemeinern. Auch Richter können gern auf Kreuzfahrt gehen und sich vertieft mit dem Thema befassen. Ich denke auch, gerade in Rostock sind sie da schon stärker eingearbeitet, als am Amtsgericht Pusemuckel. Ob sie dann auch eine Kreuzfahrer-freundliche Auffassung vertreten, ist eine andere Sache.
Nur so als Anekdote zum Thema Richter und Kreuzfahrt: Ich hatte mal einen Fall von einem AIDA-Mitarbeiter, der sich für seine Zeit des Nichteinsatzes arbeitslos gemeldet hat. "Schweinerei!" dachte sich die Bundesagentur für Arbeit und hat ihm vorgerechnet, dass er ja in seiner Einsatzzeit viel mehr arbeitet als Menschen hierzulande und deshalb auch einen höheren Urlaubsanspruch hat, der dem Arbeitslosengeldanspruch entgegensteht. Ich habe der Behörde dann mal vorgehalten, dass bei ihrer Auffassung der gute Mensch einen - bezahlten - Urlaubsanspruch von 78 Tagen im Jahr hätte. Ich habe sie dann gebeten, mir die schriftliche Bestätigung einer Reederei zu bringen, dass sie einen solchen bezahlten Urlaubsanspruch anerkennen. (Ich musste den Fall dann nicht mehr entscheiden.)
PS: Ich drücke Euch die Daumen!
es geht nicht vor Gericht. Ein standfester Anwalt, feste Termine für Aida gesetzt, dann zahlt Aida die 50%. Weil es sonst noch viel teurer wird.
Was heißt "es geht nicht vor Gericht"? Es ist längst vor Gericht anhängig, sowohl vor dem AG als auch LG, wie hier beschrieben wurde! Mit Recht scheinst Dich nicht auszukennen. Was ist denn ein standfester Anwalt?
Es wurde doch klar gesagt, dass das LG terminiert hat.
Das Gericht sieht sehr wohl eine Thematik der mdl. Verhandlung! Sonst hätte das Gericht gleich das schriftliche Verfahren angeordnet.
Bin gespannt was rauskommt und würde mich freuen, das hier zu lesen, oder gerne auch das Az. der Entscheidung.
oder gerne auch das Az. der Entscheidung.
Schon ein bisschen übergriffig, oder?
Ai
Es wurde doch klar gesagt, dass das LG terminiert hat.
Aber AC könnte auch zurückziehen, auf ein Gerichtsverfahren verzichten und die monitäre Forderung erfüllen. Kürzlich erst so geschehen.
ich wollte damit nur sagen das es mit einem Guten Anwalt nicht bis vor ein Gericht gehen muss sondern
das Aida vorher zahlt. Wir hatten sogar das Angebot eines Gutscheins der 400,-€ höher war als die 50%.
Und es gab auch noch ein geringeres Angebot nach dem 1. ten Schreiben des Anwalts.
Vienna__ mach doch was du willst, bei mir bist du auf der ausgeblendet Liste.
Wir waren einmal mit Aida vor Gericht (mangels Rechtschutzversicherung ohne Anwalt mit selbst geschriebener Klageschrift).
Im schriftlichen Verfahren schlug das Gericht einen Vergleich (5/6 des Streitwerts zu unseren Gunsten) vor, den beide Parteien annahmen. Aida zahlte knapp nach der vom Gericht gesetzten Frist.
Die Kosten beschränkten sich auf die Gerichtskosten gem. Tabelle https://www.juraforum.de/news/gerichtsk…elle-gkg_247474, und ich glaube, es kamen noch geringe Zustellungsgebühren an Aida dazu. Vielleicht waren die aber auch schon enthalten.
Mit dem Ergebnis waren wir zufrieden. Leider waren unsere sämtlichen vorherigen Bemühungen, uns mit Aida zu einigen, auf taube Ohren gestoßen.
P.S.: Sehe eben, daß der Beitrag eigentlich nicht zur Überschrift passt, da Grund für den Rechtsstreit keine Umbuchung, sondern ein Reisemangel war. Vielleicht hilft die Erfahrung trotzdem weiter. Wenn nicht, bitte ggfs. löschen oder verschieben!
Danke!
Schon ein bisschen übergriffig, oder?
Daran ist nichts übergriffig. Das ist ein öffentliches Zivilverfahren, kann jeder auch reingehen ins Gericht in den Sitzungssaal und dem beiwohnen. Aber klar, muss ja nicht hier sein, natürlich nicht. Die Gerichte veröffentlichen die Urteile sowieso bzw. sie sind natürlich abrufbar über Juris etc. Edit: Und natürich werden keine Parteiennamen etc. genaannt. Selbstredend.
Daran ist nichts übergriffig. Das ist ein öffentliches Zivilverfahren, kann jeder auch reingehen ins Gericht in den Sitzungssaal und dem beiwohnen. Aber klar, muss ja nicht hier sein, natürlich nicht. Die Gerichte veröffentlichen die Urteile sowieso bzw. sie sind natürlich abrufbar über Juris etc. Edit: Und natürich werden keine Parteiennamen etc. genaannt. Selbstredend.
Vielleicht ist übergriffig nicht der richtige Ausdruck. Aber nach dem Az zu fragen finde ich schon stark und der Ton deines Beitrages macht auch die Musik.
Leider waren unsere sämtlichen vorherigen Bemühungen, uns mit Aida zu einigen, auf taube Ohren gestoßen.
Und das finde ich so schade. Ich mag die AIDA-Reisen eigentlich sehr. Aber warum man sich im Streitfall so quer stellt, obwohl es doch ziemlich klar ist, erschließt sich mir nicht. Natürlich kann man darauf setzen, dass nur ein kleiner Teil das Ganze durchzieht. Aber man hinterlässt immer unzufriedene Kunden. Das muss nicht sein und das sollte auch nicht so sein. Und das sind durchaus auch Gedanken, die einem Gericht durch den Kopf gehen können ("Schweinehund-Theorie").
Aber nach dem Az zu fragen finde ich schon stark
Das ist in Bezug auf Gerichtsverfahren absolut Standard. Gerichtsverfahren sind nun einmal idR öffentlich und die Suche nach dem Urteil wird durch das AZ deutlich beschleunigt. Auch alle Urteilstexte sind übrigens öffentlich und in einschlägigen Datenbanken einsehbar. Und das ist auch sehr gut so.