Diesmal wird es rechtzeitig bekannt gegeben und nicht wie die andern Reisen vor dem Kopf gestossen auf Grund auch der hohen Corona Zahlen.
Das es Bubbel geben kann steht ja nicht seit gestern fest, somit würde ich dir kein BGH gutschreiben.
Naja - wenn man bereits gebucht hat und in 35 Tagen los will, ist rechtzeitig relativ. Teils sind nichtmal Ausflüge an den Strand buchbar_ von den Kosten abgesehen....für mich wäre es ein Stornogrund (oder Umbuchen) aber die Rechtssprechung ist da wohl anders