Auch alle Urteilstexte sind übrigens öffentlich und in einschlägigen Datenbanken einsehbar.
Stimmt so nicht. Wenn ich nicht aktiv eine Veröffentlichung verfüge, dann wird meine Entscheidung nicht veröffentlicht. Allerdings fragen manchmal die Online-Verlage für eine Veröffentlichung an und dann kann man sich eigentlich nicht dagegen sperren. Außerdem veröffentlichen manchmal auch die Obergerichte die Entscheidungen der unteren Instanzen, wenn ein Rechtsmittel eingelegt wird. Aber automatisch geht da im Allgemeinen gar nichts - und ich denke, in 90 % der Fälle würden die Entscheidungen niemanden interessieren (manchmal nichtmal die Beteiligten - die lesen nur, ob sie gewonnen oder verloren haben).