Die Reise wurde seitens AIDA freiwillig abgebrochen, eine "höhere Gewalt" auf die man sich berufen könnte, sehe ich nicht. Es gab keine behördliche Anweisung, die Reise abzubrechen. Im Gegenteil: Es lag eine Auslaufgenehmigung des Hafens Lissabon vor.
Ich wage zu bezweifeln, dass diese Argumentation greift. Den Begriff der höheren Gewalt gibt es hier so nicht mehr. Es kommt viel mehr auf unvermeidbare, außerordentliche Umstände an. Hierauf wird sich Aida berufen, so dass kein Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude zu erwarten ist.
Nur die Minderung für nicht in erbrachte Leistungen.