Der Veranstalter bietet eine „Entschädigung“ an 300 pro Person - bist du zufrieden nimmst du diese an - bist du nicht zufrieden musst du diese ablehnen um danach einen anderen Weg einzuschlagen? oder wer kennt sich hier aus?
Am besten befragst du dazu einen Anwalt, denn rechtliche Fragen kann dir sicher nur ein Jurist beantworten. Viele haben auf dem Schiff auch schriftlich vermerkt, dass sie das Bordguthaben nur unter Vorbehalt annehmen
Und sich dies von der Rezeption quittieren lassen.