Ich schreibe mal hier weiter, weil ich den Faden zu den Urteilen nicht shreddern möchte.
diddi4 : Du hast dieses Splitting der Versicherungssummen sicher geklärt und dir schriftlich geben lassen? Ich habe massive Zweifel wegen der Unterversicherung. Eine Erstattung würde m.E. nur prozentual analog des Verhältnisses von Versicherungssumme zu Reisepreis erfolgen. Also z.B. Reisepreis: 10.000
VSU: 5.000
50 % von der VSU als Erstattung = 2.500
Da hilft m. E. eine Mehrfachversicherung nicht. Nur ein Hinweis, vielleicht liege ich ja falsch. Denke auch, dass du das geklärt hast.
Grundsätzlich hast du recht. Es gibt aber mittlerweile mehre Versicherungen am Markt, die die RRV als Erstrisikodeckung anbieten. Darauf würde ich bei Abschluss immer achten!
Dann läuft man nicht in die Gefahr der Kürzung!