Eine Frage in die Runde, in Bayern und Baden-Württemberg gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Die Wohnung darf nur aus triftigen Gründen in dieser Zeit verlassen werden.
Gehört da eine Fahrt zum Flughafen dazu, konnte in den Verordnungen leider nichts finden.
Wir würden nämlich um 3.30 Uhr in Baden-Württemberg losfahren, so dass wir rechtzeitig am Flughafen München ankommen.
Das gleiche Problem haben wir auf der Heimfahrt auch, Start in München ca. 21 Uhr, Rückkehr zuhause ca. 23 Uhr.