Bei der Hanse Merkur Schiffsreiseversicherung heißt es:
ZitatAlle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei Buchung, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Welchen Sinn sollte es auch haben, eine RRV 3 Minuten vor Reisebeginn abzuschließen? Die Wahrscheinlichkeit, dass in diesen drei Minuten ein Versicherungsfall eintritt, scheint mir ja doch sehr gering... (bei Erkrankungen, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden, zahlt eine RRV ohnehin nicht).