Bei verspäteter Ankunft von über drei Stunden entstehen gegebenenfalls Ansprüche aus den Sturgeon Urteil des EuGH aus dem Jahre 2009. Danach werden Flugreisende, deren Flug mehr als 3 Stunden verspätet am Ziel ankommen, wie Flugreisende behandelt, deren Flug annulliert wurde und die eine Ersatzbeförderung erhielten.
Folglich: ab 3 Stunden 300 Euro, ab 4 Stunden 600 Euro (gemäß Artikel 7 (2))
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