Hallo sydney,
lt. Bedingungen sämtlicher Pauschal-Reiseveranstalter sind Flugzeit-Angaben grundsätzlich unverbindlich...
Ich nehme an, dass es sich um Eure Reise 09.09.2012 bis 19.09.2012 handelt, womit Ihr zwei Wochen vor Abreise von der Änderung erfahren habt. Recht kurzfristig, ich verstehe Euren Ärger.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen diese Klausel geklagt; so wie ich gelesen habe, wurden inzwischen 15 Reiseveranstalter/Airlines abgemahnt.
Urteile wurden gesprochen (noch nicht rechtskräftig), sollten sie rechtskräftig werden, könnten Reisende im Falle einer Flugzeitenänderung bald ihren Reisepreis mindern, zukünftig Schadensersatz verlangen oder von der Reise zurücktreten.
Naja, Rücktritt 14 Tage vor Abreise?
Das hilft Dir zunächst nicht weiter, ist mir schon klar.
Eine Möglichkeit wäre, sich mit dem Reisebüro oder dem Veranstalter in Verbindung zu setzen und freundlich auf die Aktenzeichen der Urteile von den Klagen der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Tui: LG Hannover vom
13. 03.2012, Az. 18 O 79/11, gegen Schauinsland-Reisen: LG Düsseldorf vom 04. 07.2012, Az. 12 O 223/11 und gegen Alltours: LG Düsseldorf vom 04. 07.2012, Az. 12 O 224/11 aufmerksam zu machen.
edit:
Aidaaura war schneller