Vielen Dank für die vielen konstruktiven Antworten! Aida bezieht sich bei mir auch auf die AGB. Da sind nach 4.2 Umroutungen zulässig wenn es sich nicht um " erhebliche" Änderungen handelt. Für uns waren die Änderungen erheblich, für Aida nicht. Aber das müßte wohl vor Gericht geklärt werden.
Ich denke, daß Aida es darauf ankommen läßt. Wie man sieht lassen sich die meisten abwimmeln.Da unsere Reise sehr günstig war, werde ich wahrscheinlich nicht klagen, weil der Aufwand groß ist und finanziell nicht viel herauskommen wird.