korrekte Aussage des RB. BGH gibts nur bei Buchung einer neuen Reise bis zur gesetzten Frist
Ich hatte die Aussage des Briefes nur anders verstanden. So als ob das bisher gezahlte Geld auf eine Reise angerechnet und das BGH bezahlt wird, wenn man bis 2017 bucht, nicht nur bei Buchungen bis zum Termin im September. Da war ich wohl zu naiv. Danke für die Auskunft.
Ist doch jetzt eh durch. Ihr habt doch beide storniert !
Richtig, aber ich war einfach nur überrascht über die völlig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeit des Briefes. Na, nun bin ich schlauer...