Schick TC eine Mail und verweis da auf dieses recht aktuelle Urteil und teil ihnen mit das auf Grundlage dessen die Haftung bei fehlerhaften Preisen geklärt sei und Du gerne deine ursprüngliche gebuchte Reise so antreten willst wie gebucht und gezahlt aber wenn das so nicht geht ist das seitens TC Schadensersatzpflicht und den wirst du einfordert
Keine Rechtsberatung nur ein Hinweis wie ich es versuchen würde zu regulieren
Vielen Dank für Deinen Hinweis!
In meinem Fall ist es aber kein Kalkulationsirrtum sondern ein Systemfehler von Buchungssystem und der wurde auch zeitnah, am Nachmittag noch von TUI Cruises behoben. Ich hab mich jetzt Anwaltlich beraten lassen.
Wenn sich der Reiseveranstalter geirrt hat, kann er die abgegebene Willenserklärung anfechten gemäß § 2119 BGB.
Er muss dann zeitnah den Kunden informieren, auch das hat TUI am nächsten Tag sofort gemacht.
Werde das jetzt so hinnehmen müssen!