Die Urlaubskasse kann jederzeit eingebucht werden, so lange der vollständige Reisepreis noch nicht gezahlt ist.
Allerdings glaube ich, dass man innerhalb von einem Jahr die Urlaubskasse einlösen muss um das Bordguthaben zu erhalten.
Danke für die Rückmeldung.
Die UK ist von November 2021, da sollte die Einlösung für die Restzahlung ausreichen um das BGH zu bekommen.
War mir nur nicht sicher ob ich die UK vor Zahlung des Restbetrages noch einlösen kann.
Nun ist es aber klar.
Vielen Dank