Hallo Wastl , wir beziehen in 4 Wochen die Kabine und wir freuen uns darauf.
Gruß Uwe
Hallo Wastl , wir beziehen in 4 Wochen die Kabine und wir freuen uns darauf.
Gruß Uwe
Schöne Grüße aus Cherbourg
Eigentlich sind die Landesregelungen von den jetzt geltenden Bundesregelungen aufgehoben. Wenn Gerichtsurteile von LVG's weiter gelten sollten, haben wir demnächst wieder einen tollen Flickenteppich. Aber gegen Bundesgesetze kann man eigentlich auch nur vor Bundesgerichten klagen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es keine Quarantänepflichten für Rückkehrer aus Risikogebieten, die höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test gemacht haben, der negativ ausgefallen ist. Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten müssen bereits bei der Einreise einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Für Reisende, die aus einem Virusvarianten-Gebiet nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, gilt: Sie müssen bei der Einreise einen maximal 48 Stunden alten Nachweis über eine negative Testung vorlegen. Zusätzlich müssen sie eine 14-tägige Quarantäne absolvieren.
Hallo diddi4,
das ist der Stand vom 23.04.
Gruß Uwe
Hallo zusammen.
Auf der Seite vom Hannover-Airport.de habe ich das hier gefunden:
Erreichbarkeit des Flughafens während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung gesichert
Fluggäste können den Hannover Airport auch während nächtlicher Ausgangsbeschränkungen erreichen oder von dort nach Hause kommen. Die Anfahrt zum Erreichen überregionaler Verkehrsmittel wie Fernzüge und Flugzeuge sowie die Abreise von diesen Verkehrsmitteln jeweils zum Erreichen der eigenen Unterkunft gilt als triftiger Grund zum Verlassen der häuslichen Unterkunft. Damit ist die direkte An- und Abreise von Passagieren auch weiterhin UNEINGESCHRÄNKT möglich. Dies gilt ebenfalls für Bringer und Abholer von Fluggästen zum bzw. vom Hannover Airport.
Wir sind am 08.05. auch dabei
Gruß von Uwe+Elena