Die Fluggastrechtevon den Reisenden sind in Europa geschützt. Die EU Fluggastrechte gelten – wieder Name es schon sagt – für alle Passagiere, die innerhalb der EuropäischenUnion starten sowie für alle, die in einem Drittland einen Flug antreten, derzu einem Flughafen in der Europäischen Union fliegt. Dabei muss die ausführendeFluggesellschaft ein europäisches Luftfahrtunternehmen sein. So steht es in derEU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Doch wer hat im Fall einer Flugverspätungoder Flugannullierung schon Zeit und Muse, sich tiefer mit dem Thema Flugrechtauseinanderzusetzen? Egal ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise:Reiseunterbrechungen sind immer ärgerlich und Beschwerden schreibt auch niemandgerne. Hier https://myflyright.com/de/ sind diewichtigsten Punkte für solche Situationen zusammengefasst. Zudem bekommt maneine professionelle Beratung, wenn es sich um Flugrechte handelt.
Beiträge von Rainer36
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