Beiträge von Wullf2001
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Kennt sich jemand mit dem Thema Entschädigung aufgrund der verspäteten Ankunft des Schiffes aus.
Eigentlich war die Ankunft für 0530 avisiert. Die Mein Schiff 3 wird nun frühestens um 1700 Uhr Bremerhaven erreichen.
Bei der Verspätung handelte es sich nicht um höhere Gewalt (Wetter etc.), sondern um die angesprochene Wartungsthematik eines Ballasttanks.
Welche Rechte hat der Passagier bei einer derartigen Verspätung? Gibt es eine EU-Regelung analog zu verspäteten Flügen?!