Ist das dann auszahlbares BGH oder muss ich das BGH an Bord ausgeben ?
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RE: Wie Ausflüge stornieren/umbuchen?
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Ausflüge, die bis 3 Tage vor Reisebeginn storniert werden, werden auf das gezahlte Konto erstattet. Sollte eine Stornierung unter den 3 Tagen sein bzw. erst an Bord diese erfolgen, wird dies als Bordguthaben hinterlegt und bei Reiseende ausgezahlt, wenn der Betrag nicht verbraucht wurde.
Ausflüge, die bis 3 Tage vor Reisebeginn storniert werden, werden auf das gezahlte Konto erstattet. Sollte eine Stornierung unter den 3 Tagen sein bzw. erst an Bord diese erfolgen, wird dies als Bordguthaben hinterlegt und bei Reiseende ausgezahlt, wenn der Betrag nicht verbraucht wurde.
Norden